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Die Rechtsanwältin Michela Costa, geboren am 04.07.1974, schloss ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Modena und Reggio Emilia ab und ist seit 2008 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bozen. Sie praktiziert als freiberufliche Rechtsanwältin und teilt sich die Kanzlei mit ihren Kolleginnen RA Sabine Ruedl und RA Monica Morisi. Die Rechtsanwältin Michela Costa hat im Laufe der Jahre die verschiedenen Zweige des Zivilrechts vertieft, insbesondere das Familienrecht und das Jugendrecht; im Strafrecht hat sie sich auf das Familienstrafrecht spezialisiert. Rechtsanwältin Costa geht jede Aufgabe mit analytischen Fähigkeiten an und achtet auf Details; sie versucht stets, der menschlichen Beziehung zu ihren Kunden Vorrang einzuräumen, damit sie in ihr ein vertrauenswürdige Beraterin finden.
Die Rechtsanwältin ist in der Liste der Rechtsanwälte für Prozesskostenhilfe eingetragen, sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen. Sie ist befähigt, als Spezialkuratorin für Minderjährige sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen zu fungieren und ist in das entsprechende Register eingetragen, das von der Anwaltskammer Bozen eingerichtet wurde. Sie ist Mitglied der Bozner Sektion der Familienrechtsbeobachtungssstelle und arbeitet mit der Beratungsstelle “Donne contro la violenza - Frauen gegen Gewalt” in Meran im Beratungsbereich zusammen.
Im Zuge des Einvernehmensprotokolles zwischen der Rechtsanwaltskammer Bozen und der Autonomen Provinz Bozen bezüglich des Solidaritätsbeitrages für den rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung geworden sind, gemäß Art. 12 des Landesgesetzes Nr. 13 vom 9. Dezember 2021 wurde von der Rechtsanwaltskammer Bozen ein spezielles Album eingerichtet, das in Zivil- und Strafsachen unterteilt ist und in welches Rechtsanwälte aufgenommen werden, die über spezifische und kontinuierliche Fachkenntnisse oder Schulungen im Bereich der rechtlichen Unterstützung für weibliche Opfer von Gewalt und Misshandlung verfügen. Rechtsanwaltin Costa ist in diesem Album eingetragen und somit befähigt, Opfer von Gewalt und Misshandlung in Zivil- und Strafprozessen zu vertreten.

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